Die Siegelurkunde


Die Siegelurkunde wird alle drei Jahre neu ausgefertigt und dem Siegel-Krematorium zusammen mit den Siegeldaten zur Verfügung gestellt. Die zur Unterzeichnung Berechtigten sind ein  Vorstandsmitglied des Arbeitskreises kommunaler Friedhofsverwalter im Deutschen Städtetag (AKF) und der Siegelbevollmächtigte des Arbeitskreises kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK).