Zur Durchführung von Kontrollen nach der Siegelrichtlinie des Arbeitskreises kommunaler Krematorien (AKK) berechtigt ist jede unabhängige Prüfinstitution sowie der vom Arbeitskreis kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK) bevollmächtigte Prüfer. Im Sinne der Neutralität ist auszuschließen, dass ein Unternehmen, das in den antragstellenden Krematorien Anlagen baut oder wartet oder Messungen durchführt, nicht zugleich Prüfungen nach der AKK-Siegelrichtlinie durchführt. Auch jede andere Abhängigkeit ist zu vermeiden. Diese Unabhängigkeit ist im Gutachten bzw. im Antrag zu bestätigen.
Hier ungenannte Prüfinstitutionen können gerne Kontakt mit uns aufnehmen, wir nehmen sie dann in diese Liste auf.
Dr. rer. nat. Jörg Bachmann, Dipl.-Chem., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Umweltanalytik
07338 Leutenberg
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Dipl.-Ing. Ullrich Richter
AKK-Siegelbevollmächtigter
32052 Herford
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TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG
TÜV NORD CERT Umweltgutachter GmbH
Umweltgutachterin (EEG und Landwirtschaft),
Immissionsprognosen, Gerüche, Anlagenbegutachtung
Große Bahnstr. 31
22525 Hamburg
Tel.: 040.8557-2123,
mobil: 0160.888-2123
iFax: 040.8557-69 5719 (direkt per E-Mail)
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
80686 München
Dieser Prüfstempel ist für das Gutachten zu verwenden (30 €).