Anerkannte Prüfinstitutionen bzw. Sachverständige

Zur Durchführung von Kontrollen nach der Siegelrichtlinie des Arbeitskreises kommunaler Krematorien (AKK) berechtigt ist jede unabhängige Prüfinstitution sowie der vom Arbeitskreis kommunaler Krematorien im Deutschen Städtetag (AKK) bevollmächtigte Prüfer. Im Sinne der Neutralität ist auszuschließen, dass ein Unternehmen, das in den antragstellenden Krematorien Anlagen baut oder wartet oder Messungen durchführt, nicht zugleich Prüfungen nach der AKK-Siegelrichtlinie durchführt. Auch jede andere Abhängigkeit ist zu vermeiden. Diese Unabhängigkeit ist im Gutachten bzw. im Antrag zu bestätigen.

 Hier ungenannte Prüfinstitutionen können gerne Kontakt mit uns aufnehmen, wir nehmen sie dann in diese Liste auf.


Bachmann, Jörg Dr. rer. nat., Dipl.-Chem.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

für Umweltanalytik
07338 Leutenberg
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Berz, Martin Dr. ETH Dipl.-Phys.
IFE Gesellschaft mbH
81675 München
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DEKRA e.V.
70565 Stuttgart
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Infraserv GmbH & Co. Höchst KG
65926 Frankfurt am Main
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Müller-BBM Industry Solutions GmbH
82152 Planegg
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Richter, Ullrich Dipl.-Ing.
AKK-Siegelbevollmächtigter
32052 Herford
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TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG
Umweltgutachterin (EEG und Landwirtschaft),
Immissionsprognosen, Gerüche, Anlagenbegutachtung
Große Bahnstr. 31
22525 Hamburg
Tel.: 040.8557-2123,
mobil: 0160.888-2123
iFax: 040.8557-69 5719 (direkt per E-Mail)
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TÜV SÜD Industrie Service GmbH

80686 München
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Dieser Prüfstempel ist für das Gutachten zu verwenden (30 €).