Neben der sicheren Einhaltung der Emissionsgrenzwerte werden Krematorien heutzutage zunehmend unter energieeffizienten Aspekten bewertet. Verstärkt wurde diese Betrachtungsweise durch die festgestellte Gasmangellage, die konsequenterweise auch zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der in der 27. BImSchV enthaltenen Mindesttemperaturforderung in der Nachbrennkammer führte.