Die Modernisierung des niederländischen Bestattungsgesetzes ist in die nächste Phase getreten. Die Ministerin für Inneres und Königreichsbeziehungen, Judith Uitermark, hat den Gesetzesentwurf
über die Bestattung von Verstorbenen zur Beratung aufgerufen.
Nun wird auch die Resomation in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Neben der Erdbestattung, der Einäscherung und der Überlassung an die Wissenschaft sieht der Vorschlag die alkalische Hydrolyse als
Option für den Verbleib des Leichnams nach dem Tod vor. In den Überlegungen berücksichtigt die Ministerin ausdrücklich die Ergebnisse einer Untersuchung von I&O Research aus dem Jahr 2017.
Damals gab ein Viertel der Niederländer an, dass sie eine Wiederbelebung in Betracht ziehen würden. Nach einer positiven Stellungnahme des Gesundheitsrates wurde beschlossen, diese
Bestimmungsoption in den Gesetzentwurf aufzunehmen.
Weitere Änderungen Die vorgeschlagene Modernisierung des Bestattungsgesetzes sieht einige weitere bemerkenswerte Änderungen vor. Dazu gehören die Erleichterung der Bestattung innerhalb von 24
Stunden und die Möglichkeit der gemeinsamen Bestattung und Einäscherung in einem Sarg. Außerdem werden Änderungen vorgeschlagen, um die Verfahren zur Feststellung der Art des Todes und der
Identität des Verstorbenen zu verbessern und die Unversehrtheit der Leichen von Verstorbenen besser zu gewährleisten.
Die Polizei erhält verschiedene Befugnisse, um die Leiche des Verstorbenen und den Bereich, in dem die Leiche gefunden wurde, zu untersuchen, wenn es Hinweise auf einen möglicherweise nicht
natürlichen Tod gibt. Und der städtische Gerichtsmediziner kann eine weitere Untersuchung der Art des Todes durchführen, wenn er nicht davon überzeugt ist, dass der Tod eine natürliche Ursache
hat. Damit soll verhindert werden, dass Verbrechen unentdeckt bleiben. Auch der Name des Gesetzes wird „modernisiert“. Nach seiner Verabschiedung wird das Wlb künftig als Gesetz über die
Bestimmung der Leichen verstorbener Personen bezeichnet.
Anhörung
Der Gesetzentwurf, der unter anderem im Auftrag des Ministers für Justiz und Sicherheit und des Staatssekretärs für Jugend, Prävention und Sport in die Anhörung gegeben wird, ist nach Anhörung
verschiedener Parteien, darunter auch der Bestattungsbranche, zustande gekommen.
Bevor das neue Gesetz Realität wird, müssen noch einige Schritte unternommen werden. Zunächst können bis zum 16. Dezember 2024 Kommentare zum Gesetzentwurf auf internetconsultation.nl abgegeben
werden. Danach wird der Gesetzentwurf gegebenenfalls geändert und dann dem Staatsrat vorgelegt. Schließlich wird er der Abgeordnetenkammer vorgelegt.
Bericht mit freundlicher Genehmigung des Fachmagazins „Uitvaart“