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Bestattung auf eigenem Grund ermöglicht


Die nordlimburgische Gemeinde Peel en Maas möchte den Bewohnern die Möglichkeit geben, Verstorbene auf ihren eigenen Grundstücken zu bestatten. Das berichtet die Tageszeitung De Limburger. Der nächste Angehörige muss jedoch nachweislich Eigentümer des Grundstücks sein, das außerhalb bebauter Gebiete liegen muss, und die Grabruhe muss für mindestens ein Jahrzehnt gewährleistet sein. Auch die unmittelbaren Nachbarn müssen ihr Einverständnis geben, und ein Grab darf von der öffentlichen Straße aus nicht einsehbar sein. Peel en Maas hat dies in einer neuen Gemeinderichtlinie für Sonderfriedhöfe festhalten lassen.

Die nun vorgeschlagene Richtlinie geht auf eine Anfrage eines Bewohners des Dorfzentrums von Kessel in Peel en Maas zurück. In den meisten niederländischen Gemeinden ist die Bestattung auf Privatgrundstücken nicht gestattet. In Venlo und Wierden gibt es nur eine kommunale Verwaltung, die dies ermöglicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht mit freundlicher Genehmigung
des Fachmagazins UITVAART